Unter dem Namen 'Verband Bernischer Finanzverwalter' besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Verband bezweckt:
- die Vermittlung von Fachwissen und die Wahrung der Berufsinteressen der Mitglieder;
- die Förderung des zeitgemässen Finanz- und Rechnungswesens in den Gemeinden;
- die Aus- und Weiterbildung;
- die Vertretung der Gemeindeinteressen durch Mitwirkung in kantonalen Gremien und Vernehmlassungsverfahren;
- die Durchführung von Arbeitsplatzbewertungen;
- den Erfahrungsaustausch sowie die Förderung der persönlichen Beziehungen unter den Mitgliedern;
- eine offene und umfassende Informationspolitik.
