Beitrittsformular
Gemäss Art. 4 unserer Statuten können Mitglieder werden: Leiter, Stellvertreter und übrige Mitarbeiter einer bernischen AHV-Zweigstelle sowie Mitarbeiter der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Es können auch ehemalige Mitglieder beitreten.
Ja, ich möchte beitreten: