Aktuelles

Eingabe zur Teilrevision der Strassenverkehrsverordnung

Der VBG hat im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur Teilrevision der Strassenverkehrsverordnung (StrVV) eine Eingabe gemacht. 

Dies aufgrund der vorgesehenen Streichung von Art. 58 StrVV mit den Bestimmungen zu den "schmalen Fuss- und Wanderwegen". Die detaillierte Eingabe finden Sie hier

Fonds de loterie et Fonds du sport : nouvelles possibilités de subvention

La révision partielle de l'ordonnance cantonale sur les jeux d'argent (OCJAr) est terminée et la version révisée de l'ordonnance est entrée en vigueur le 1er mai 2026. Elle offre de nouvelles possibilités de subvention, notamment aux communes. Des subventions supplémentaires peuvent être demandées au Fonds de loterie ou au Fonds du sport pour des projets d'utilité publique. Vous prévoyez des travaux créant de la valeur ajoutée dans des installations sportives, des salles polyvalentes ou des bibliothèques publiques ? Vous avez fait l'acquisition de matériel sportif ou d'installations de jeu pour une place de jeu publique ? Vous envisagez de mettre en place un sentier thématique ou un espace de grillade ? Alors faites usage des possibilités élargies de financement par le Fonds de loterie et le Fonds du sport, et parlez-en aux autres communes.

Les possibilités ont également été élargies pour les associations. De plus, certaines associations auparavant exclues sont dorénavant éligibles, notamment les jeunes sapeurs-pompiers et les jeunes samaritains. Désormais, les associations bernoises qui contribuent activement à enrichir la vie sociale peuvent demander des subventions pour les festivités organisées à l'occasion de leurs anniver-saires importants à partir de 50 ans (50 ans, 75 ans, etc.). Les associations qui mènent une activité appartenant à la culture populaire suisse ont à présent aussi plus de possibilités de subvention. Par ailleurs, les clubs de sport peuvent aussi demander un subventionnement pour les camps de sport destinés aux jeunes. Veuillez noter que les demandes doivent généralement être déposées avant le démarrage des projets.

Pour en savoir plus sur les possibilités de subvention, le guide pratique du Fonds de loterie et celui du Fonds du sport sont à votre disposition sur le site Internet des fonds.

Pensez à vous renseigner à temps sur les possibilités de financement : fondsdeloterie@be.ch, 031 636 01 39 et fondsdusport@be.ch, 031 636 01 38.

N'oubliez pas que l'exploitation de jeux de petite envergure (lotos et tombolas, entre autres) est sou-mise à une obligation d'annonce ou d'autorisation. Pour obtenir plus d'informations à ce sujet : autorisatons@be.ch, 031 636 98 95.
 

Noch bessere Subventionsmöglichkeiten durch Lotterie- und Sportfonds

Am 1. Mai 2026 ist die teilrevidierte Geldspielverordnung des Kantons Bern in Kraft getreten. Damit eröffnen sich auch für Gemeinden neue Möglichkeiten: Über den Lotteriefonds oder den Sportfonds können zusätzliche finanzielle Beiträge für gemeinnützige Vorhaben beantragt werden. Planen Sie wertvermehrende Arbeiten an Sportanlagen, Mehrzwecksälen oder öffentlichen Bibliotheken? Beschaffen Sie Sportmaterial oder neue Spielgeräte auf einem öffentlichen Spielplatz? Denken Sie an den Bau eines Themenwegs oder einer Feuerstelle? Nutzen Sie die erweiterten Finanzierungsmöglichkeiten von Sportfonds und Lotteriefonds zugunsten Ihrer Gemeinde - und machen Sie auch andere darauf aufmerksam.

Auch für Vereine tut sich etwas. Es stehen nicht nur zusätzliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, sondern auch mehr Vereine können Gesuche stellen, beispielsweise Jungfeuerwehren oder Jungsamariter. Neu können alle Bernischen Vereine, die das gesellschaftliche Leben aktiv bereichern, Beiträge für runde Jubiläen ab 50 Jahren beantragen. Vereine der Schweizer Volkskultur sowie Sportvereine profitieren von erweiterten Subventionsmöglichkeiten. Zudem können Sportvereine Gesuche für Jugendsportlager einreichen. Wichtig: Gesuche müssen in der Regel vor der Umsetzung eines Projekts gestellt werden.

Um mehr über die Möglichkeiten zu erfahren, lohnt sich auf jeden Fall ein Blick auf die publizierten Praxisleitfäden von Lotteriefonds und Sportfonds.

Verpassen Sie nicht, sich rechtzeitig nach Finanzierungsmöglichkeiten zu erkundigen:
lotteriefonds@be.ch, Tel. 031 636 01 39 und sportfonds@be.ch, Tel. 031 636 01 38. 

Nicht vergessen: Die Durchführung von Kleinspielen wie Lottos oder Tombolas ist melde- oder bewilligungspflichtig. Informationen erteilt Tel. 031 636 98 95, bewilligungen@be.ch.
 

Nicht vergessen: Am 5. Juni 2026 findet die BGK-Hauptversammlung statt!

Der Anmeldeschluss für die diesjährige BGK-Hauptversammlung vom 5. Juni 2026 in Madiswil rückt näher! Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen bis spätestens am 29. Mai 2026. 

Hier gehts zur Online-Anmeldung. 

Newsletter Mai 2026

Anfangs Mai ist der neuste Newsletter verschickt worden. Hier können Sie sich registrieren, wenn Sie diesen künftig - viermal jährlich - zugestellt bekommen möchten. Der nächste Newsletterversand erfolgt im August 2026.

VBG-News per WhatApp

Um Informationen künftig noch schneller und direkter bereitzustellen, verfügt der VBG neu über einen WhatsApp-Kanal. Dort werden künftig regelmässig relevante Neuigkeiten und wichtige Mitteilungen geteilt.

Der Kanal kann unkompliziert und kostenlos über diesen QR-Code abonniert werden.



 

Nationaler Zukunftstag vom 12. November 2026

Am Nationalen Zukunftstag entdecken Kinder und Jugendliche jedes Jahr Berufe, in denen ihr Geschlecht untervertreten ist. Zahlreiche Betriebe, Organisationen und Gemeinden führen bereits regelmässig Spezialprojekte durch und ermöglichen Schülerinnen und Schüler der 5. bis 7. Klasse einen niederschwelligen Einblick in die Berufswelt. 

Eine Teilnahme lohnt sich für Gemeinden: Sie lernen Nachwuchstalente kennen und aktivieren ungenutztes Fachkräftepotenzial, vergrössern ihre Reichweite und stärken ihr fortschrittliches Image. Bei der Mitwirkung wird unterschieden zwischen Grundprogramm (Teilnahme mit Nachwuchs aus dem eigenen Umfeld, d.h. Kinder von Mitarbeitenden) und Spezialprojekten (Ausschreibung von Plätzen auf der Webseite des Zukunftstags für Kinder ohne persönlichen Bezug zum Betrieb). 

Anmeldungen sind ab sofort möglich. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Beteiligungsformen und den Link zur Onlineanmeldung. 

Finanzielle Auswirkung der 13. AHV-Rente auf die Steuererträge in den Gemeinden

Ab Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt. Diese zusätzlichen Rentenzahlungen führen im Rechnungsjahr 2027 zu Mehrerträgen bei den Kantons- und Gemeindesteuern. 

Der voraussichtliche Mehrertrag wirkt sich dabei sowohl in den definitiven Steuerveranlagungen für das Jahr 2026 als auch in den Ratenrechnungen für 2027 aus. Dies führt zu einem sogeannnten Doppeleffekt. 

Als Hilfestellung bei der Budgetierung hat die kantonale Steuerverwaltung die voraussichtlichen Mehrerträge (ohne Doppeleffekt) für jede Gemeinde berechnet. Diese Berechnungen basieren auf den Steuerfaktoren des Steuerjahre 2024. 

Hier finden Sie die Liste aller Gemeinden. 

Gemeindeanlass "Nachhaltige Entwicklung" und "Austauschplattform Natur und Landschaft"

Das Amt für Umwelt und Energie und die Abteilung Naturförderung laden in diesem Jahr zu einem gemeinsamen Anlass für die Gemeinden ein. Dieser findet am Freitag, 26. Juni 2026 von 08.45 bis 15.30 Uhr im Kursaal Bern statt. 

Im Fokus der gemeinsamen Veranstaltung steht das Thema Biodiversität im Siedlungsraum mit den Herausforderungen und Handlungsspielräumen der Gemeinden in diesem Bereich. Am Vormittag in Form von Referaten und Praxisberichten, am Nachmittag in zwei Workshops.

Zielpublikum sind Exekutiv- und Kommissionsmitglieder sowie Verwaltungsangestellte. 

Hier finden sich weitere Informationen sowie die Onlineanmeldung. Anmeldeschluss ist am 19. Juni 2026. 

Refresher für bernische Finanzverwalter/innen

Der neue Refresher-Lehrgang richtet sich an Finanzverwalterinnen und Finanzverwalter, die ihre Fachkenntnisse gezielt auf dem neuesten Stand halten möchten. Veränderungen in gesetzlichen Grundlagen, organisatorischen Abläufen und finanziellen Rahmenbedingungen stellen laufend neue Anforderungen an die Praxis. Der Kurs bietet Raum, um diese Entwicklungen einzuordnen, Unsicherheiten zu klären und den eigenen Handlungsspielraum und die eigene Rolle zu reflektieren.

Im Zentrum steht dabei nicht der klassische Frontalunterricht, sondern der moderierte Austausch von Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag. Ausgewiesene Spezialisten begleiten den Prozess, bringen aktuelle Impulse ein und unterstützen die Teilnehmenden dabei, auch voneinander zu lernen und gemeinsam tragfähige Lösungen für die Praxis zu entwickeln.

Es werden vorerst zwei Lehrgänge angeboten. Der Durchführungszeitraum ist im Oktober 2026 bzw. im November/Dezember 2026. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf jeweils 24 Personen beschränkt. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. 

Hier finden sich die detaillierten Informationen zum Inhalt des neuen Refresher-Angebots für bernische Finanzverwalter/innen. 

Lehrabgänger/innen auf Stellensuche

Lernende, die nach ihrem Lehrabschluss oder nach der anschliessenden Berufsmatur noch keine Anschlusslösung haben und gerne weiterhin für eine Gemeinde arbeiten möchten, können ihre Dienste kostenlos auf www.begem.ch ausschreiben.

Das Angebot steht sowohl Lehrabgänger/innen auf der Gemeindeverwaltung als auch im Werkhof oder der Hauswartung offen. 

Mit einer Seite unter der Rubrik Stellen/Freiberufliche Angebote werden die bernischen Gemeinden und die Lehrabgänger/innen dabei unterstützt , unkompliziert und ohne finanziellen Aufwand zueinander zu finden. Lehrabgänger/innen, die gerne weiterhin in einer Gemeinde tätig sein möchten, finden so hoffentlich rascher eine passende Lösung und bleiben unserer Branche damit langfristig erhalten. Für die Gemeinden besteht damit ein neues Angebot, mit dem beispielsweise kurzfristige Vakanzen unkompliziert direkt besetzt werden können. 

Die neue Plattform erschliesst zudem hoffentlich auch zusätzliches Potential bei befristeten Anstellungen (z.B. bis zum Beginn der Rekrutenschule) oder für Teilzeitanstellungen (z.B. während der berufsbegleitenden BMS). 

Netzwerk Bern Baut Zirkulär

Das Netzwerk Bern Baut Zirkulär (NBBZ) wurde Ende 2025 gegründet und am 26. Februar 2026 im Rahmen der Tagung Zirkuläre Bauwirtschaft in Burgdorf offiziell lanciert. Schlüsselakteure aus der Berner Bau- und Immobilienwirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und der Bildung spannen in diesem Netzwerk zusammen, um die Kreislaufwirtschaft im Kanton Bern gemeinsam voranzubringen. Die beteiligten Organisationen wollen durch Austausch und Koordination konkrete Mehrwerte schaffen und das zirkuläre Bauen mit praxistauglichen Massnahmen fördern. 

Der BGK hat bereits bei der Vorbereitung der Lancierung mitgewirkt und bringt sich und damit die Sicht der bernischen Gemeinden in diesem neuen Netzwerk künftig als Beisitzer ein. Kontaktperson für Rückfragen ist Matthias Haldi, Vorstandsmitglied BGK. 

 

Die Fachstelle Digitalisierung bekommt ein Gesicht

Der VBG-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 2. März 2026 Adrian Hutzli zum Leiter der "Fachstelle Digitalisierung" gewählt. Adrian Hutzli ist langjähriger IT-Unternehmer und Gemeindepräsident von Täuffelen-Gerolfingen. 



Ziel der neuen, verbandseigenen Fachstelle ist es, die Anliegen und Bedürfnisse der bernischen Gemeinden im Bereich der Digitalisierung zu bündeln und zu koordinieren. Dies um insbesondere gegenüber dem Kanton eine wirkungsvolle Interessenvertretung wahrnehmen zu können. Die Fachstelle soll zudem den Gemeinden bei der Umsetzung der Digitalisierung die nötige Orientierungshilfe bieten und Impulse setzen können. 

Der gebürtige Thuner wird seine Aufgabe auf Anfang April 2026 aufnehmen und ist ab dann wie folgt erreichbar. 

Fachstelle Digitalisierung VBG
Adrian Hutzli
Kornhausplatz 11
Postfach 568
3000 Bern 8
adrian.hutzli@begem.ch
Tel. 079 439 99 73

Verwaltungsgerichtsentscheid bezüglich der Liegenschaftssteuerpflicht

Ein aktueller Gerichtsentscheid bejaht die Liegenschaftssteuerpflicht der Burgergemeinden für deren Liegenschaften im Bereich von Alters- und Pflegeheimen. 

Den Gemeinden wird empfohlen, die von der Liegenschaftssteuer befreiten Grundstücke in ihrem Register gestützt auf diesen Entscheid zu überprüfen. Eine allfällige Unterstellung von bisher von der Liegenschaftssteuer befreiten Grundstücken muss verfügt werden. 

Hier finden Sie den aktuellen Entscheid des Verwaltungsgerichts. 

 

Freiberufliche Angebote

Neben der Stellenbörse, wo die Gemeinden ihre offenen Stellen ausschreiben können, sind auf unserer Webseite auch freiberufliche Angebote zu finden. 

Arbeitnehmende bzw. freiberuflich Arbeitende können ihre Mitarbeit für Gemeinden anbieten (z.B. freie Kapazitäten nebst bestehendem Arbeitspensum, Suche nach temporären Arbeitseinsätzen, Aushilfe bei Engpässen, etc.). Dieses Angebot steht Mitgliedern des  BGK, Mitarbeitenden von bernischen Gemeinden oder Einzelfirmen offen, die hier in einfacher Art und Weise ihre Dienste anbieten können. Hier finden Sie weitere Informationen, wenn Sie selber ein Angebot publizieren möchten. 

Auf unserer Plattform werden die Angebote einzig publiziert, es erfolgen keine Vermittlungen und es werden keine Kontakte hergestellt. Arbeitsrechtliche Bestimmungen (Arbeitsvertrag, Besoldung, etc.) sind zwischen den beiden Vertragspartnern direkt festzulegen.

Ausschreibung Führungslehrgang

Aktuell läuft die Anmeldefrist für den Führungslehrgang (Fü) als Bestandteil der Diplomausbildung mit Start im August 2026. Der Führungslehrgang ist Bestandteil der Diplomausbildung in allen drei Fachrichtungen (Bauverwalter/innen, Finanzverwalter/innen und Gemeindeschreiber/innen). Anmeldeschluss ist am 31. Mai 2026. 

Hier geht's zur Ausschreibung und zu weiteren Informationen.

Digitalisierungskurse von "Myni Gmeind" am bwd Bern

In Zusammenarbeit mit dem bwd Bern bietet der Verein "Myni Gmeind" im ersten Halbjahr 2026 zahlreiche Kurse rund um die Digitalisierung in den Gemeinden:

  • Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung, Basiskurs am Dienstag, 24. Februar 2026
  • Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung, Vertiefungskurs am Dienstag, 24. Februar 2026
  • Digitale Teilhabe praktisch, Vertiefungskurs am Dienstag, 21. April 2026
  • Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung, Basiskurs am Montag, 27. April 2026
  • Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung, Basiskurs am Dienstag, 28. April 2026
  • Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung, Vertiefungskurs am Dienstag, 28. April 2026
  • Prozesse und Ressourcen in der öffentlichen Verwaltung, Vertiefungskurs am Mittwoch, 29. April 2026
  • Wirkungsvoll kommunizieren im Gemeinwesen, Vertiefungskurs am Mittwoch, 29. April 2026
  • Digitale Services verstehen und gestalten, Vertiefungskurs am Donnerstag, 30. April 2026
  • Beschaffungswesen in der öffentlichen Verwaltung, Vertiefungskurs am Donnerstag, 30. April 2026

Hier geht es zu den detaillierten Informationen und zur Online-Anmeldung.