Aktuelles
Lagebild über die Digitalisierung in den bernischen Gemeinden
Die Fachstelle Digitalisierung des VBG führt aktuell eine Erhebung bei allen Gemeinden durch. Dies als Grundlage für die weiteren Arbeiten der Fachstelle, die sich bestmöglich an den konkreten Bedürfnissen der Gemeinden ausrichtet. Dies ist nur mit einem fundierten Bild der aktuellen Lage möglich.Der VBG bittet alle Gemeinden, die Umfrage bis spätestens Ende August 2026 auszufüllen.
Die französischsprachige Version befindet sich aktuell in der Übesetzung und wird ca. Ende August verschickt.
EG AHVG; Stellungnahme im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Die Vernehmlassung zum EG AHV läuft noch bis am 21. August 2026. Der VBG hat seine Stellungnahme bereits eingereicht.VBG-News per WhatsApp
Um Informationen noch schneller und direkter bereitzustellen, verfügt der VBG über einen WhatsApp-Kanal. Dort werden regelmässig relevante Neuigkeiten und wichtige Mitteilungen geteilt.Der Kanal kann unkompliziert und kostenlos über diesen QR-Code abonniert werden.
Diplomfeier der Gemeindekader
Am 25. Juni 2026 fand im Hotel Aare in Thun die Diplomfeier der Gemeindekader statt. Insgesamt 53 Personen durften stolz ihr Diplom als Bauverwalter/in, Finanzverwalter/in oder Gemeindeschreiber/in in Empfang nehmen.
Wir gratulieren ganz herzlich!
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VBG-Hauptversammlung im Bild
Die Fotos der Hauptversammlung in Uetendorf sind aufgeschaltet. Schauen Sie rein!VBG-Hauptversammlung in Uetendorf
Die zwei Präsentationen der VBG-Hauptversammlung vom 19. Juni 2026 in Uetendorf stehen zur Verfügung.
Abschlussfeier FAG
Am 18. Juni 2026 haben 52 Personen im Rahmen der Abschlussfeier im Burgsaal in Thun den Fachausweis zum Gemeindefachmann bzw. zur Gemeindefachfrau erhalten.
Hier finden Sie die Liste.
Wir gratulieren sehr herzlich zum erfolgreichen Abschluss!
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Social-Media Kampagne für Lehrstellenbörse
Als Unterstützung der Gemeinden bei der Lehrstellenbesetzung läuft im Sommer 202t erneut eine kantonsweite Social-Media-Kampagne, mit der Werbung für die vielseitige Ausbildung auf der Gemeindeverwaltung gemacht wird.In den kommenden Wochen und Monaten ist eine grosse Mehrheit der bernischen Gemeinden mit der Besetzung der Lehrstellen auf der Gemeindeverwaltung beschäftigt. Diese Bestrebungen werden durch BGK und VBG erneut durch eine bezahlte Online-Kampagne auf verschiedenen Social Media Kanälen aktiv unterstützt. Dabei werden die ingesamt zehn verschiedenen Kurzfilme zur Ausbildung auf der Gemeindeverwaltung direkt auf die Lehrstellenbörse und damit auf die konkreten Lehrstellausschreibungen der bernischen Gemeinden verlinkt.
Auf verschiedenen Kanälen (Instagramm, Youtube, Google etc.) wird das Kurzvideo ganz konkret der Zielgruppe (alle 14- bis 17-Jährigen im Kanton Bern) zugespielt.
Das konkrete Ergebnis der Werbeaktion (Anzahl zusätzliche Klicks auf die Stellenbörse, Anzahl ereichte User) wird jeweils im Anschluss detailliert ausgewertet und die Kampagne erzielt mit einem vergleichsweise bescheidenen Werbebudget erfahrungsgemäss eine sehr hohe Reichweite.
Wechsel in der Berufsbildungskommission der bernischen Gemeinden (BAKO)
Der Verband Bernischer Gemeinden ist verantwortlich für die Ausbildung der Lernenden in allen bernischen Gemeindeverwaltungen. Er hat zu diesem Zweck die Berufsbildungskommission (BAKO) eingesetzt, welche für alle Belange der Lernendenbildung verantwortlich ist.Per 1. Januar 2027 gibt es in der BAKO einen personellen Wechsel zu verzeichnen. Anstelle des per Ende 2026 zurücktretenden Beat Läderach (Gemeindeverwalter in Kallnach) hat der VBG-Vorstand neu Michelle Käch (Stv. Gemeindeschreiberin in Brügg) gewählt.
Verwaltungsgerichtsentscheid bezüglich der Liegenschaftssteuerpflicht
Ein aktueller Gerichtsentscheid bejaht die Liegenschaftssteuerpflicht der Burgergemeinden für deren Liegenschaften im Bereich von Alters- und Pflegeheimen.Den Gemeinden wird empfohlen, die von der Liegenschaftssteuer befreiten Grundstücke in ihrem Register gestützt auf diesen Entscheid zu überprüfen. Eine allfällige Unterstellung von bisher von der Liegenschaftssteuer befreiten Grundstücken muss verfügt werden.
Hier finden Sie den aktuellen Entscheid des Verwaltungsgerichts.
