Aktuelles

Neue Inseratevorlagen "Arbeite für mich - Arbeite für meine Gemeinde"

Die Imagekampagne "Arbeit für mich - Arbeite für meine Gemeinde" läuft bereits seit 2017. Die ersten vier Vorlagen der Kampagne sind entsprechend schon länger im Umlauf und hinlänglich bekannt. Aus diesem Grund stehen seit einigen Wochen vier neue Vorlagen zur Verfügung. Gleichzeitig werden die vier ersten Vorlagen ausser Betrieb genommen. 

Die Inseratevorlagen stehen entsprechend unter den Dienstleistungen in der Rubrik Imagekamapgne ab sofort zum Download bereit. Gleichzeitig sind auch die Vorlagen auf der Stellenbörse www.bernergemeinden.ch angepasst worden. 

Wir bitten die Gemeinden, die vier ersten Vorlagen aus dem Jahr 2017 (zwei junge Herren, zwei junge Damen, älterer Herr sowie Mutter mit Kind) aus Urheberrechtsgründen nicht mehr länger zu verwenden. Diese stehen auf der Stellenbörse nicht mehr aktiv zur Verfügung, können aber über die abgespeicherten früheren Vorlagen der Gemeinde noch aufgerufen werden. Die drei in einem zweiten Kampagnenschritt realisierten Vorlagen (junger Mann, Ehepaar sowie Handwerker) dürfen hingegen weiterhin eingesetzt werden.  


 

Tempo 50 / Tempo 30 innerorts

Ende September ist der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) an alle Schweizer Stadt- und Gemeindepräsidien gelangt mit dem Aufruf, einen Offenen Brief im Zusammenhang mit «Tempo 50» zu unterzeichnen. Dieser Aufruf hat verschiedentlich Rückfragen beim Verband Bernischer Gemeinden (VBG) ausgelöst. 

Hier finden Sie die Stellungnahme des VBG in dieser Angelegenheit. 

(K)ein Platz für Egoismus? Starke Gemeinden als Fundament unserer Gesellschaft

Am 6./7. März 2026 findet das 20. Politforum Thun unter dem Titel "(K)ein Platz für Egoismus? Starke Gemeinden als Fundament unserer Gesellschaft" statt.

Achtung: Bis am 15. November 2025 gilt ein Frühbucherrabatt! 

Hier finden Sie das detaillierte Programm und die Online-Anmeldung

Neue Checkliste zum Thema Anstalten (Gemeindeunternehmen - Reglement)

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat gemeinsam mit dem VBG eine neue Arbeitshilfe erarbeitet. 

Gemeinden können Aufgaben unter anderem auch einem Gemeindeunternehmen (Anstalt) zuweisen. Dazu muss die Gemeinde ein Reglement erlassen. Die kantonale Gesetzgebung regelt nur den absolut zwingenden Reglementsinhalt und lässt insbesondere auch offen, welches Recht ergänzend gilt, wenn im Anstaltsreglement keine Bestimmung vorhanden ist.

Die neue Checkliste zeigt auf, welche rechtlichen Vorgaben die Gemeinden im Rahmen eine Anstaltsreglements regeln müssen bzw. sollten. 

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L'Office des affaires communales et de l'organisation du territoire (OACOT) a élaboré un nouveau guide du droit communal avec l'ACB.

Les communes peuvent confier des tâches à une entreprise communale (établissement) notamment mais, dans ce cas, doivent édicter un règlement dont la législation cantonale ne régit que la teneur à caractère strictement contraignant. Le droit cantonal ne prévoit pas, en particulier, quelle lé-gislation s’applique à titre complémentaire.

La présente liste de contrôle recense les prescriptions juridiques que les communes doivent ou devraient prévoir.

Revision des Sozialhilfegesetzes SHG

Gestützt auf die Umfrage bei allen bernischen Gemeinden hat der VBG fristgerecht seine Vernehmlassungseingabe zum SHG eingereicht. 

Hier finden Sie die Eingabe an die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern.