Aktuelles
Neue Inseratevorlagen "Arbeite für mich - Arbeite für meine Gemeinde"
Die Imagekampagne "Arbeit für mich - Arbeite für meine Gemeinde" läuft bereits seit 2017. Die ersten vier Vorlagen der Kampagne sind entsprechend schon länger im Umlauf und hinlänglich bekannt. Aus diesem Grund stehen ab sofort vier neue Vorlagen zur Verfügung. Gleichzeitig werden die vier ersten Vorlagen ausser Betrieb genommen.Die Inseratevorlagen stehen entsprechend unter den Dienstleistungen in der Rubrik Imagekamapgne ab sofort zum Download bereit. Gleichzeitig sind auch die Vorlagen auf der Stellenbörse www.bernergemeinden.ch angepasst worden.
Wir bitten die Gemeinden, die vier ersten Vorlagen aus dem Jahr 2017 (zwei junge Herren, zwei junge Damen, älterer Herr sowie Mutter mit Kind) aus Urheberrechtsgründen nicht mehr länger zu verwenden. Diese stehen auf der Stellenbörse nicht mehr aktiv zur Verfügung, können aber über die abgespeicherten früheren Vorlagen der Gemeinde noch aufgerufen werden. Die drei in einem zweiten Kampagnenschritt realisierten Vorlagen (junger Mann, Ehepaar sowie Handwerker) dürfen hingegen weiterhin eingesetzt werden.




Neue Checkliste zum Thema Anstalten (Gemeindeunternehmen - Reglement)
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat gemeinsam mit dem VBG eine neue Arbeitshilfe erarbeitet.Gemeinden können Aufgaben unter anderem auch einem Gemeindeunternehmen (Anstalt) zuweisen. Dazu muss die Gemeinde ein Reglement erlassen. Die kantonale Gesetzgebung regelt nur den absolut zwingenden Reglementsinhalt und lässt insbesondere auch offen, welches Recht ergänzend gilt, wenn im Anstaltsreglement keine Bestimmung vorhanden ist.
Die neue Checkliste zeigt auf, welche rechtlichen Vorgaben die Gemeinden im Rahmen eine Anstaltsreglements regeln müssen bzw. sollten.
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L'Office des affaires communales et de l'organisation du territoire (OACOT) a élaboré un nouveau guide du droit communal avec l'ACB.
Les communes peuvent confier des tâches à une entreprise communale (établissement) notamment mais, dans ce cas, doivent édicter un règlement dont la législation cantonale ne régit que la teneur à caractère strictement contraignant. Le droit cantonal ne prévoit pas, en particulier, quelle lé-gislation s’applique à titre complémentaire.
La présente liste de contrôle recense les prescriptions juridiques que les communes doivent ou devraient prévoir.
Gemeinsames Abonnement bei Swisslex
Seit 2015 besteht ein gemeinsames Abonnement von mittlerweile elf grösseren Gemeinden bei der Plattform Swisslex. Dabei handelt es sich um eine Rechtsinformationsplattform, mit der Informationen zur Rechtsprechung (insbesondere Urteilssammlungen von kantonalen und eidgenössischen Gerichten, aber auch Fachzeitschriften und Publikationen) einfach und themenbezogen gesucht und heruntergeladen werden können.Mit der gemeinsamen Lösung via Geschäftsstelle des VBG können die Grundkosten für das Abonnement reduziert werden, da grössere Nutzer von vergünstigten Konditionen profitieren. Der VBG stellt seinerseits die Administration und Verrechnung gemäss Kostenteiler sicher.
Interessierte Gemeinden, die sich der Verbundlösung ebenfalls anschliessen möchten, melden sich gerne bei der Stv. Geschäftsführerin des VBG (monika.gerber@begem.ch).
Revision des Sozialhilfegesetzes SHG
Gestützt auf die Umfrage bei allen bernischen Gemeinden hat der VBG fristgerecht seine Vernehmlassungseingabe zum SHG eingereicht.Hier finden Sie die Eingabe an die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern.