Ratgeber "Der Weg zur digitalen Archivierung"

Inhalt

A. Einführung

B. Archivierung im Wandel

C. Was ist ein eArchiv?

D. Archivierung oder Vernichtung

E. Ordnungssysteme

F. Was ist eine elektronische Datenverwaltung?

G. Konzeption der GEVER-Anwendung

H. Bestandesaufnahme in der eigenen Gemeinde

I. Einführung eines eArchivs

J. Anhang: Glossar

 

Digitale Langzeitarchivierung für Gemeinden

Das Gesetz über die Archivierung des Kantons Bern ist in zweiter Lesung einstimmig genehmigt worden. Dieses sieht in Artikel 15a vor, dass der Kanton ein digitales Langzeitarchiv für die gemeinsam mit den Gemeinden genutzten Applikationen bereitstellt und diesen Aufbau auch finanziert. Darüber hinaus wird der Kanton aber auch verpflichtet, dieses digitale Archiv den Gemeinden für deren eigenen Daten zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinden müssen dafür besorgt sein, dass die abzuliefernden Daten die nötigen Vorgaben erfüllen. Die Gemeinden tragen dabei einzig die Kosten der Ablieferung und der Nutzung bzw. die Betriebskosten. Sie können jedoch von der kantonalen Archivlösung für die gemeinsamen Daten profitieren. Es ist ein wichtiger Meilenstein für die Gemeinden, dass diese Regelung im Gesetz verankert werden konnte, und eine wertvolle Hilfestellung mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung in den Gemeinden.

Aktuell läuft seitens des kantonalen Staatsarchivs die Beschaffung dieser Archivlösung. Im Rahmen dieses Projektes werden sowohl die Kommunalverbände als auch Vertreter aus verschiedenen Gemeinden in vorbildlicher Weise aktiv mit einbezogen, so dass die Anliegen und Bedürfnisse der Gemeinden frühzeitig eingebracht werden können.