Aktuelles

Newsletter Mai 2024

Im Mai ist der neuste Newsletter verschickt worden. Hier können Sie sich registrieren, wenn Sie diesen künftig - viermal jährlich - zugestellt bekommen möchten. Der nächste Newsletterversand erfolgt im August 2024.

Social-Media Kampagne für Lehrstellenbörse

Als Unterstützung der Gemeinden bei der Lehrstellenbesetzung läuft im Sommer 2024 zum zweiten Mal eine Social-Media-Kampagne mit dem Imagefilm "Ausbildung auf der Gemeinde". 

In den kommenden Wochen und Monaten ist eine grosse Mehrheit der bernischen Gemeinden mit der Besetzung der Lehrstellen auf der Gemeindeverwaltung beschäftigt. Diese Bestrebungen werden durch BGK und VBG erneut durch eine bezahlte Online-Kampagne auf verschiedenen Social Media Kanälen aktiv unterstützt. Dabei wird der bereits bestehende Imagefilm «Ausbildung auf der Gemeinde»  direkt auf die Lehrstellenbörse und damit auf die konkreten Lehrstellausschreibungen der bernischen Gemeinden verlinkt.

Auf verschiedenen Kanälen (Instagramm, Youtube, Google etc.) wird das Kurzvideo ganz konkret der Zielgruppe (alle 14- bis 17-Jährigen im Kanton Bern und deren Eltern) zugespielt.

Die konkrete Reichweite der Werbeaktion (Anzahl zusätzliche Klicks auf die Stellenbörse, Anzahl ereichte User) wurde im Vorjahr detailliert ausgewertet und hat die Erwartungen klar übertroffen Mit einem vergleichsweise bescheidenen Werbebudget kann eine sehr gute Reichweite erreicht werden. Das Video wurde rund 370'000 mal abgespielt. Konkret führte die Aktion so direkt zu 2'131 zusätzlichen Klicks auf die LehrstellenbörseAus diesem Grund wird die Kampagne für 2024 nochals im gleichen Rahmen wiederholt. 

Alter Link zum Gemeindekadertag

Im Mai-Newsletter ist irrtümlicherweise ein veralteter Link zum Gemeindekadertag enthalten. Hier finden Sie den korrekten Link für eine Anmeldung für die Warteliste zum Gemeindekadertag 2024. 

Broschüre zum Umgang mit Staatsverweigerern und Selbstverwaltern

Die Polizei und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) haben eine Broschüre mit Informationen und Hinweisen zum Umgang mit Staatsverweigerern und Selbstverwaltern herausgegeben. 

Diese Informationsschrift enthält Angaben, die von einem überkantonalen Netzwerk vorwiegend polizeilicher Stellen ausgearbeitet wurden. Sie ist primär an Ämter auf allen Stufen gerichtet (Bund/Kantone/Städte und Gemeinden), welche sich mit dem Phänomen «Staatsverweigerer und Selbstverwalter» konfrontiert sehen. Sie enthält Informationen zum Phänomen und Hinweise zum herausfordernden Umgang mit Angehörigen dieser Gruppierungen.

Hier finden Sie die Broschüre

Werbematerial für eine "kaufmännische Ausbildung auf der Gemeinde"

Der BGK stellt allen interessierten Gemeinden neu Roll-Up Banner zur Verfügung, die beispielsweise bei Gewerbeausstellungen, Lehrstellenbörsen oder Ähnlichem eingesetzt werden können.  Die kostenlose Ausleihe erfolgt über die Geschäftsstelle. 

Es stehen wahlweise drei verschiedene Sujets beziehungsweise insgesamt drei Banner zur Verfügung.

Anfragen bitte frühzeitig an die Geschäftsstelle des BGK

Der Faltprospekt "Eine Ausbildung auf der Gemeinde" kann ebenfalls kostenlos bezogen werden. 

Flexible Arbeitsmodelle in der Gemeindeverwaltung

Die Fachhochschule Nordwestschweiz stellt mit dem Abschluss ihres Projektes zum Thema flexible Arbeitsmodelle eine kostenlose Toolbox zur Verfügung. 
 

In der Toolbox sind diverse kostenlose Hilfestellungen für die Einführung flexibler Arbeitsmodelle in Gemeinde- und Stadtverwaltungen zu finden. Modelle wie Topsharing oder mobil-flexibles Arbeiten sind eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Sie können dabei helfen, die Anforderungen des Arbeitslebens mit Familie, Angehörigenbetreuung und Freizeit bestmöglich in Einklang zu bringen. Attraktive Arbeitsmodelle ermöglichen zudem:

  • den Anteil weiblicher Führungskräfte in den Verwaltungen zu erhöhen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu stärken
  • Fachkräfte zu rekurtieren, zu binden und zu fördern
  • das Potential der Mitarbeitenden auszuschöpfen und den Führungsnachwuchs sicherstellen
  • die Arbeitgeberattraktivität zu steigern

Die Toolbox enthält zudem Einblicke in die gute Praxis anderer Gemeindeverwaltungen.

Vernehmlassung Zweitliegenschaften

Der VBSS hat eine Eingabe zur Vernehmlassung Liegenschaftssteuern Zweitliegenschaften gemacht. Hier finden Sie die Eingabe

Vernehmlassung Einkauf in die Säule 3a ermöglichen

Der VBSS hat eine Eingabe zur Vernehmlassung "Einkauf in die Säule 3a ermöglichen" gemacht. Hier finden Sie die Eingabe

Freiberufliche Angebote

Neben der Stellenbörse, wo die Gemeinden ihre offenen Stellen ausschreiben können, sind auf unserer Webseite auch freiberufliche Angebote zu finden. 

Arbeitnehmende bzw. freiberuflich Arbeitende können ihre Mitarbeit für Gemeinden anbieten (z.B. freie Kapazitäten nebst bestehendem Arbeitspensum, Suche nach temporären Arbeitseinsätzen, Aushilfe bei Engpässen, etc.). Dieses Angebot steht Mitgliedern des  BGK, Mitarbeitenden von bernischen Gemeinden oder Einzelfirmen offen, die hier in einfacher Art und Weise ihre Dienste anbieten können. Hier finden Sie weitere Informationen, wenn Sie selber ein Angebot publizieren möchten. 

Auf unserer Plattform werden die Angebote einzig publiziert, es erfolgen keine Vermittlungen und es werden keine Kontakte hergestellt. Arbeitsrechtliche Bestimmungen (Arbeitsvertrag, Besoldung, etc.) sind zwischen den beiden Vertragspartnern direkt festzulegen.

Pensionierungsplanung – gut abgesichert in den Ruhestand

Der Vorstand BGK will seine Mitglieder aktiv bei einer frühzeitigen individuellen Planung unterstützen. Damit jedes Mitglied das passende Beratungsangebot frei wählen kann, erfolgt dies im Rahmen einer einmaligen direkten Kostenbeteiligung. Weitere Informationen finden Sie hier

Le Comité des CCB veut activement soutenir ses membres lors d’une planification individuelle précoce. Afin que chaque membre puisse librement choisir l’offre de conseils adaptée, cela se fait dans le cadre d’une participation unique directe aux frais. informations ici

Eignerstrategie von Energieversorgungsunternehmungen

Die Schweizerische Energie-Stiftung SES hat eine Kurzstudie zum Thema Eignerstrategie von Energieversorgungsunternehmen veröffentlicht. Die Studie richtet sich explizit an Gemeinden, welche Eignerinnen von Energieversorgern sind. 

Das Hintergrundpapier zeigt anhand von konkreten Beispielen und Empfehlungen auf, wie Gemeinden mit einer zeitgemässen Eignerstrategie ihre Energieversorgungsunternehmen auf dem Weg zu einer sicheren Energie­versorgung mit einheimischen erneuerbaren Energien unterstützen können – und damit den gesellschaftlichen Erwartungen an die Energieversorger besser gerecht werden. Diese Kurzstudie befähigt die Entscheidungsträger/innen in den Gemeinden somit, ihre übergeordneten politischen und gesellschaftlichen Erwartungen auf der strategischen Führungsebene der Energieversorger zu verankern und somit Ziel- wie auch Rollenkonflikte zu klären.

Anstellung von Lehrpersonen mit (noch) ungenügender Ausbildung

Aufgrund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt ist es nach wie vor schwierig, genügend ausgebildete Lehrpersonen für die zu besetzenden Stellen zu finden. Die Gemeinden sind deshalb teilweise darauf angewiesen, so genannte Quereinsteigende anzustellen. In diesen Fällen ist es wichtig, dass in den Anstellungsverfügungen konkrete Auflagen zur Nachqualifikation gemacht werden. 

Hierzu gerne folgende Hinweise im Sinne einer Hilfestellung: 
  • Das Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) sieht in Art. 5 Abs. 2 vor, dass bei einer Lehrkraft, welche die Diplomanforderung nicht erfüllt, die Anstellung in der Regel mit der Auflage verbunden wird, das erforderliche Diplom innert angemessener Frist zu erwerben (Ausnahme sind möglich, zum Beispiel, wenn die Person kurz vor der Pensionierung steht).
  • Es ist nicht vorgesehen, dass anstelle einer unbefristeten Anstellung mit Auflagen, eine befristete Anstellung vorgenommen wird.
  • Die Auflagen zur Nachqualifikation können individuell ausgestaltet werden. Die BKD stellt dazu auf der Wissensplattform Musteranstellungsverfügungen mit möglichen Formulierungen zu Auflagen zur Verfügung.
Die Beachtung dieser wichtigen Punkte hilft den Gemeinden dabei, später unliebsame Rechtsverfahren zu vermeiden. 
 

Die Auswertung der VBG-Umfrage liegt vor

Ende Juli 2023 hat der Verband Bernischer Gemeinden (VBG) in einer Umfrage die Abgeltungen der Gemeindepräsidien und der Mitglieder des Gemeinderates erhoben. Dies um den bernischen Gemeinden die entsprechende Auswertung im Sinne einer Orientierungshilfe zur Verfügung stellen zu können. Hingegen verzichtet der VBG bewusst darauf, hier Empfehlungen zur Höhe der Abgeltung zu machen. Dies ist und bleibt Sache der einzelnen Gemeinde und hängt nicht zuletzt stark von regionalen und lokalen Gegebenheiten ab. 

Insgesamt haben 227 Gemeinden bei der Erhebung mitgewirkt, was über 67 % aller bernischen Gemeinden entspricht. Vielen Dank für diese hohe Beteiligung und den entsprechend repräsentativen Ergebnissen. 

Die Höhe der Abgeltungen weicht erwartungsgemäss voneinander ab. Dies liegt in der Natur der Sache, hat doch die kleinste mitwirkende Gemeinde nur gerade 45 Einwohner, die grösste hingegen über 145'000 mit einem vollamtlichen Gemeindepräsidium und vollamtlichen Gemeinderäten. So liegt die tiefste fixe Jahresentschädigung fürs Gemeindepräsidium bei CHF 750 pro Jahr, die höchste bei über CHF 236'000. Aussagekräftig ist eher der Mittelwert, der sich auf CHF 28'972 beläuft. Bei den Gemeinderatsentschädigungen liegt die Bandbreite bei CHF 500 bis CHF 230'000, der Mittelwert beträgt CHF 10'630. Es gibt aber Gemeinden, welche keine fixen Abgeltungen kennen, sondern die Arbeit von Präsidium oder Gemeinderat einzig mit Sitzungsgeldern oder Stundenansätzen entschädigen.

Beim Stundenansatz bewegt sich die Bandbreite von CHF 20 bis CHF 110 bei einem Mittelwert von CHF 33.80. Auch hier gibt es die Gemeinden, welche auf Abgeltungen von geleistete Stunden verzichten und dafür entsprechend (höhere) fixe Abgeltungen bezahlen. 

Bei den Sitzungsgeldern ist der Vergleich am schwierigsten. Erhoben wurde an sich das Sitzungsgeld für eine halbtägige Sitzung. Hier kennen die Gemeinden jedoch sehr unterschiedliche Regelungen, ab wann (z.B. mehr als 3 Stunden) jeweils ein höherer Ansatz bzw. der Halbtagesansatz zum Tragen kommt. Auch gibt es Gemeinden, welche unterschiedliche Ansätze für Tages- oder Abendsitzungen kennen, dies jedoch ungeachtet der Dauer. 

Die detaillierte Excel-Tabelle kann von den Gemeinden nach Belieben selber ausgewertet werden.

Stellungnahme OECD Zwei Säulen Modell

Der VBSS hat eine Stellungnahme im Mitberichtsverfahren zum OECD zwei Säulen Modell eingereicht. Hier finden Sie die Stellungnahme