Aktuelles

Wechsel in der Berufsbildungskommission der bernischen Gemeinden (BAKO)

Der Verband Bernischer Gemeinden ist verantwortlich für die Ausbildung der Lernenden in allen bernischen Gemeindeverwaltungen. Er hat zu diesem Zweck die Berufsbildungskommission (BAKO) eingesetzt, welche für alle Belange der Lernendenbildung verantwortlich ist.

Per 1. Januar 2026 gibt es in der BAKO verschiedene Wechsel zu verzeichnen. Die Kommission setzt sich in der Folge neu wie folgt zusammen: 

•    Bruno Bandi (Präsident), Gemeindeschreiber Wohlen (neu)
•    Alina Fritzenwallner, Verantwortliche Berufsbildung Thun (neu)
•    Monika Gerber, Geschäftsführerin BGK / Stv. Geschäftsführerin VBG 
•    Sylvia Hostettler, Leiterin HR Münchenbuchsee (neu)
•    Beat Läderach, Gemeindeverwalter Kallnach 
•    Heidi Stalder, Gemeindeschreiberin Trubschachen

Von Amtes wegen gehören der BAKO zudem an: 

•    Bernhard Jenzer, Leiter der Geschäftsstelle BAKO
•    ein/e Vertreter/in des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Bern (MBA) (ohne Stimmrecht)
 

Kursprogramm für 1. Halbjahr 2026

Das Kursprogramm "Weiterbildung Gemeinden" fürs erste Halbjahr 2026 ist publiziert.

Das detaillierte Programheft wird wie gewohnt per Post verschickt. Gleichzeitig sind die verschiedenen Tages- und Halbtageskurse online zu finden. 

Arbeitsplatzbewertungen für Kirchgemeinden

Der BGK bietet seit vielen Jahrzehnten seine Dienste bei der Erstellung von Arbeitsplatzgutachten an. Dieses Angebot steht auch für die Bewertung von Kirchgemeindeverwaltungen zur Verfügung. 

Seit über zwölf Jahren besteht für die Durchführung der Arbeitsplatzbewertungen ein speziell entwickeltes Onlinetool (ähnlich wie die Steuererklärungssoftware „TaxMe“) für die vorgängige Selbstdeklaration der Arbeitsaufwände. Die Bewertung der Kirchgemeinde erfolgt durch ein spezialisiertes Expertenteam, das mit den Aufgaben der Kirchgemeinden bestens vertraut ist. 

Weitere Informationen und eine unverbindliche Offerte unter www.begem.ch/arbeitsplatzbewertungen.

Werbematerial für eine "kaufmännische Ausbildung auf der Gemeinde"

Der BGK stellt allen interessierten Gemeinden so genannte Roll-Up Banner zur Verfügung, die beispielsweise bei Gewerbeausstellungen, Lehrstellenbörsen oder Ähnlichem eingesetzt werden können.  Die kostenlose Ausleihe erfolgt über die Geschäftsstelle. 

Es stehen wahlweise drei verschiedene Sujets beziehungsweise insgesamt drei Banner zur Verfügung.

Anfragen bitte frühzeitig an die Geschäftsstelle des BGK

Der Faltprospekt "Eine Ausbildung auf der Gemeinde" kann ebenfalls kostenlos bezogen werden. 

Politforum Thun: Letzte 30 Plätze!

Am 6./7. März 2026 findet das 20. Politforum Thun unter dem Titel "(K)ein Platz für Egoismus? Starke Gemeinden als Fundament unserer Gesellschaft" statt.

Hier finden Sie das detaillierte Programm und die Online-Anmeldung

Abrufen von ICT-Leistungen durch Gemeinden

Verschiedene Leistungen im ICT-Bereich, die vom Kanton Bern (KAIO) im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen beschafft wurden, können auch von Gemeinden bezogen werden. 

Beim Abruf durch die Gemeinden gelten die gleichen Konditionen, welche im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung mit den Zuschlagsempfängern vereinbart wurden. Sämtliche Informationen zum Leistungsabruf, den vereinbarten Konditionen und Preisen sowie den jeweiligen Leistungserbringern können über das Key Account Management des Amts für Informatik und Organisation bezogen werden. 

Weitere Informationen zu diesem Angebot sind auf folgender Webseite des KAIO zu finden. 

Newsletter November 2025

Anfangs November ist der neuste Newsletter verschickt worden. Hier können Sie sich registrieren, wenn Sie diesen künftig - viermal jährlich - zugestellt bekommen möchten. Der nächste Newsletterversand erfolgt im Februar 2026.

Fachausweislehrgang für Aufgaben bernischer AHV-Zweigstellen

Die Anmeldefrist für den Fachausweislehrgang 2026 ist bis 31. Dezember 2025 verlängert worden. 

Hier finden Sie die aktuelle Ausschreibung und weitere Informationen. 

Neue Praxis der kantonalen Steuerverwaltung

Die kantonale Steuerverwaltung hat per 1. Januar 2025 ihre Praxis bei den Entschädigungen für reine Miliztätigkeit in Gemeindebehörden und -kommissionen angepasst. 

Hier finden sich die entsprechenden Ausführungen der kantonalen Steuerverwaltung zur steuerlichen Behandlung bzw. zur Deklaration im Lohnausweis. 

Tempo 50 / Tempo 30 innerorts

Ende September ist der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) an alle Schweizer Stadt- und Gemeindepräsidien gelangt mit dem Aufruf, einen Offenen Brief im Zusammenhang mit «Tempo 50» zu unterzeichnen. Dieser Aufruf hat verschiedentlich Rückfragen beim Verband Bernischer Gemeinden (VBG) ausgelöst. 

Hier finden Sie die Stellungnahme des VBG in dieser Angelegenheit. 

2. Newsletter zur Revision des EG AHVG

Im September 2025 ist der zweite Newsletter zum Projekt "Änderung des EG AHVG" erschienen. 

Alle Newsletter finden Sie jederzeit hier

Formularvertriebsstelle des BGK

Das früher breite Angebot der Formularvertriebsstelle ist bereits vor einigen Jahren auf die zwei Produkte reduziert worden, die von den Gemeinden auch im digitalen Zeitalter noch nachgefragt werden: Abstimmungskuverts und Baumappen. 

In Zusammenarbeit mit der Firma Elco (Produzentin) und der Druckerei Gränicher in Huttwil (individueller Aufdruck und Vertrieb) verkaufen wir Abstimmungs- und Wahlkuverts. Die bernischen Gemeinden können dank grösserer Produktionsmengen von vorteilhaften Konditionen profitieren. Auf einen individuellen Gemeindeaufdruck auf den Stimmkuverts verzichten heute die meisten Gemeinden. Die entsprechenden Angaben (z.B. Urnenöffnungszeiten) können direkt auf den Stimmrechtsausweis gedruckt werden.

Bei den Baumappen handelt es sich um eine spezielle Produktion von Einlagemappen der Marke Biella. Diese sind mit Aufdruck (Kontrolldaten Baubewilligungsverfahren) oder ohne Aufdruck erhältlich. 

Bei Fragen zu unseren Produkten wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle BGK oder die Druckerei Gränicher (insbesondere für Muster-Vorlagen). Bestellungen können direkt über den Formularshop aufgegeben werden. 

Ratgeber "Der Weg zur digitalen Archivierung"

Der Ratgeber "Der Weg zur digitalen Archivierung besteht seit Juni 2021. Er bietet Orientierung rund um die Einführung und den Betrieb einer GEVER-Applikation in der Gemeinde als auch im Hinblick auf die Vorbereitung einer dereinstigen digitalen Archivierung der im GEVER hinterlegten Dokumente. 

Im September 2025 konnten die Kapitel "E: Ordnungssysteme" und "G: Konzeption der GEVER-Anwendung" mit neuen Vorlagen ergänzt werden. Vielen Dank an die Verantwortlichen der Gemeinden Brügg, Huttwil und Orpund.   

Hier findet sich die aktuelle Version des Ratgebers. 

Ausschreibung Fachausweislehrgang und Diplomlehrgänge

Ab sofort sind Anmeldungen für den Fachausweislehrgang (FAG) sowie für die Diplomlehrgänge für Bauverwalter/innen (DLB), Finanzverwalter/innen (DLF) und Gemeindeschreiber/innen (DLG) mit Start im Frühjahr 2026 möglich. Anmeldeschluss ist am 31. Dezember 2025. 

Weitere Informationen zu den einzelnen Lehrgängen sowie die Online-Anmeldung finden Sie über folgende Links:

- Fachausweislehrgang Gemeindefachmann/Gemeindefachfrau
- Diplomlehrgang Bernische/r Bauverwalter/in
- Diplomlehrgang Bernische/r Finanzverwalter/in
- Diplomlehrgang Bernische/r Gemeindeschreiber/in
 

Neue Checkliste zum Thema Anstalten (Gemeindeunternehmen - Reglement)

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat gemeinsam mit dem VBG eine neue Arbeitshilfe erarbeitet. 

Gemeinden können Aufgaben unter anderem auch einem Gemeindeunternehmen (Anstalt) zuweisen. Dazu muss die Gemeinde ein Reglement erlassen. Die kantonale Gesetzgebung regelt nur den absolut zwingenden Reglementsinhalt und lässt insbesondere auch offen, welches Recht ergänzend gilt, wenn im Anstaltsreglement keine Bestimmung vorhanden ist.

Die neue Checkliste zeigt auf, welche rechtlichen Vorgaben die Gemeinden im Rahmen eine Anstaltsreglements regeln müssen bzw. sollten. 

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L'Office des affaires communales et de l'organisation du territoire (OACOT) a élaboré un nouveau guide du droit communal avec l'ACB.

Les communes peuvent confier des tâches à une entreprise communale (établissement) notamment mais, dans ce cas, doivent édicter un règlement dont la législation cantonale ne régit que la teneur à caractère strictement contraignant. Le droit cantonal ne prévoit pas, en particulier, quelle lé-gislation s’applique à titre complémentaire.

La présente liste de contrôle recense les prescriptions juridiques que les communes doivent ou devraient prévoir.