Neue Zuständigkeiten im Datenschutz ab September 2026
30.01.2026
Am 1. September 2026 sollen das revidierte Datenschutzgesetz sowie das neue Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit in Kraft treten. Die Gemeinden fallen dabei neu in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Datenschutzbehörde (DSB).Im Vorbereitung auf die neue Aufgabe führt die DSB eine Kurzumfrage bei den Gemeinden durch, um deren konkrete Ausgangslage und deren Bedürfnisse zu erheben. Hier geht's zur Teilnahme.
