Verwaltungsgerichtsentscheid bezüglich der Liegenschaftssteuerpflicht

10.03.2026

Ein aktueller Gerichtsentscheid bejaht die Liegenschaftssteuerpflicht der Burgergemeinden für deren Liegenschaften im Bereich von Alters- und Pflegeheimen. 

Den Gemeinden wird empfohlen, die von der Liegenschaftssteuer befreiten Grundstücke in ihrem Register gestützt auf diesen Entscheid zu überprüfen. Eine allfällige Unterstellung von bisher von der Liegenschaftssteuer befreiten Grundstücken muss verfügt werden. 

Hier finden Sie den aktuellen Entscheid des Verwaltungsgerichts.