Finanzielle Auswirkung der 13. AHV-Rente auf die Steuererträge in den Gemeinden

29.04.2026

Ab Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt. Diese zusätzlichen Rentenzahlungen führen im Rechnungsjahr 2027 zu Mehrerträgen bei den Kantons- und Gemeindesteuern. 

Der voraussichtliche Mehrertrag wirkt sich dabei sowohl in den definitiven Steuerveranlagungen für das Jahr 2026 als auch in den Ratenrechnungen für 2027 aus. Dies führt zu einem sogeannnten Doppeleffekt. 

Als Hilfestellung bei der Budgetierung hat die kantonale Steuerverwaltung die voraussichtlichen Mehrerträge (ohne Doppeleffekt) für jede Gemeinde berechnet. Diese Berechnungen basieren auf den Steuerfaktoren des Steuerjahre 2024. 

Hier finden Sie die Liste aller Gemeinden.