Noch bessere Subventionsmöglichkeiten durch Lotterie- und Sportfonds

18.05.2026

Am 1. Mai 2026 ist die teilrevidierte Geldspielverordnung des Kantons Bern in Kraft getreten. Damit eröffnen sich auch für Gemeinden neue Möglichkeiten: Über den Lotteriefonds oder den Sportfonds können zusätzliche finanzielle Beiträge für gemeinnützige Vorhaben beantragt werden. Planen Sie wertvermehrende Arbeiten an Sportanlagen, Mehrzwecksälen oder öffentlichen Bibliotheken? Beschaffen Sie Sportmaterial oder neue Spielgeräte auf einem öffentlichen Spielplatz? Denken Sie an den Bau eines Themenwegs oder einer Feuerstelle? Nutzen Sie die erweiterten Finanzierungsmöglichkeiten von Sportfonds und Lotteriefonds zugunsten Ihrer Gemeinde - und machen Sie auch andere darauf aufmerksam.

Auch für Vereine tut sich etwas. Es stehen nicht nur zusätzliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, sondern auch mehr Vereine können Gesuche stellen, beispielsweise Jungfeuerwehren oder Jungsamariter. Neu können alle Bernischen Vereine, die das gesellschaftliche Leben aktiv bereichern, Beiträge für runde Jubiläen ab 50 Jahren beantragen. Vereine der Schweizer Volkskultur sowie Sportvereine profitieren von erweiterten Subventionsmöglichkeiten. Zudem können Sportvereine Gesuche für Jugendsportlager einreichen. Wichtig: Gesuche müssen in der Regel vor der Umsetzung eines Projekts gestellt werden.

Um mehr über die Möglichkeiten zu erfahren, lohnt sich auf jeden Fall ein Blick auf die publizierten Praxisleitfäden von Lotteriefonds und Sportfonds.

Verpassen Sie nicht, sich rechtzeitig nach Finanzierungsmöglichkeiten zu erkundigen:
lotteriefonds@be.ch, Tel. 031 636 01 39 und sportfonds@be.ch, Tel. 031 636 01 38. 

Nicht vergessen: Die Durchführung von Kleinspielen wie Lottos oder Tombolas ist melde- oder bewilligungspflichtig. Informationen erteilt Tel. 031 636 98 95, bewilligungen@be.ch.